Alu-Sichtschutz: Schön, praktisch und robust
Auf dem eigenen Grundstück wollen wir das tun, worauf wir Lust haben und dabei ungestört sein. Ob Gartenarbeit, Sonnenbad oder Grillparty – neugierige Blicke von außen brauchen wir dabei nicht.
Vor fremden Blicken geschützt
Für mehr Privatsphäre im eigenen Garten gibt es hochwertige Sichtschutzlösungen aus pulverbeschichteten Aluminiumprofilen. Diese schützen nicht nur vor unerwünschten Blicken, sondern setzten auch optisch ansprechende Akzente.
Wer seinen Sichtschutz nicht gänzlich blickdicht haben möchte, kann sich auch für Varianten mit Abstand zwischen den einzelnen Latten entscheiden. Dank zahlreicher Farben (und Holzimitationen) sind die Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig und lassen sich ganz nach dem persönlichen Geschmack realisieren.
Ein Sichtschutzzaun kann außerdem noch vor unerwünschter Zugluft schützen und somit ein angenehmeres Klima im Garten oder auf der Terrasse schaffen.
Unsere Sichtschutzlösungen sind nicht nur optisch ansprechend, sondern auch langlebig und einfach zu pflegen. Sie werden lange Freude an unseren Produkten haben!
Wie hoch darf mein Sichtschutz sein?
Ein Sichtschutzzaun kann als normaler Gartenzaun mit einer Höhe von rund 1 Meter oder als typischer Sichtschutzzaun gebaut werden. In unserem Shop können Sie sich dies frei zusammenstellen. Jedoch empfehlen wir Ihnen im Vorfeld folgende Gedanken zu machen und abzuklären:
- Wie hoch darf ich an diesem Standort überhaupt einen Gartenzaun oder Sichtschutzzaun errichten?
- Gibt es Vorschriften im örtlichen Bebauungsplan oder gilt das Nachbarschaftsrecht an dieser Stelle?
- Habe ich einen Nachbarn mit dem es schwierig ist, sich zu einigen oder kann ich den Zaun gemeinsam mit dem Nachbarn bauen und sind wir uns einig?
- Gibt es farbliche Vorgaben, da ich in einem denkmalgeschützten Gebiet/Gebäude lebe? Sie kennen die örtlichen Gegebenheiten sicherlich besser als jeder andere. Hier eine kurze Erklärung der Begriffe "Vorschriften im Bebauungsplan" und "Nachbarrecht": Die meisten Grundstücke unterliegen einem Bebauungsplan der Gemeinde, der möglicherweise Höhenvorgaben enthält. Andernfalls gibt es das "Nachbarrecht" in Ihrem Bundesland, das in der Regel eine Höhe von 1,50 m entlang der Grenze vorschreibt. Die oft angebotenen 1,80 m hohen Zäune im Baumarkt sind meistens nicht erlaubt. Allerdings gilt hier in der Regel das Prinzip: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Das bedeutet, wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Nachbarn und der Gemeinde oder anderen Beteiligten haben und dies absprechen, wird oft großzügig darüber hinweggesehen und alles ist in Ordnung. Im schlimmsten Fall könnte bei einer Anzeige sogar ein Rückbau auf die erlaubte Höhe gefordert werden. Deshalb empfehlen wir, die Höhe abzuklären und/oder den Sichtschutzzaun um eine eventuelle Mehrhöhe von der Grenze nach innen zu verschieben, was oft erlaubt ist. Zum Beispiel: Höhe 1,80 m plus Bodenluft 5 cm = Oberkante 1,85 m bedeutet oft, dass der Abstand zur Grenze über 1,50 m liegt, also 35 cm. Dies ist ein Erfahrungstipp und keine rechtliche Beratung. Daher übernehmen wir keine Haftung. Bitte klären Sie diese Dinge vor Ort am Standort des Objekts ab, um dauerhafte Freude an Ihrem neuen hochwertigen Alu-Sichtschutzzaun zu haben. Wir empfehlen auch, dies schriftlich festzuhalten.